Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist für Sie verpflichtend, sobald Ihr Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten verarbeiten (was i.d.R. schon der Fall ist, wenn diese Mitarbeiter regelmäßig einen Firmen-E- Mail-Account nutzen).
Im Gegensatz zu einem internen Datenschutzbeauftragten, bietet ein externer Datenschutzbeauftragter zahlreiche Vorteile:
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